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Acerca de

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Organisatorisches

Patienteninformation

Vor Ihrer ersten Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, auf der Ihre persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose und die Bezeichnung der jeweiligen Therapie ersichtlich sein müssen. Diese kann bei Physiotherapie und Osteopathie von Haus- oder FachärztInnen ausgestellt werden, bei logopädischer Behandlung ausschließlich von FachärztInnen.

Um eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung zu erhalten, ist eine Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Im Falle einer Zusatzversicherung, informieren Sie sich, ob diese die verbleibenden Kosten übernimmt.

Da für die Osteopathie keine Kassenleistung möglich ist, könnte wenn vorhanden, nur eine Zusatzversicherung Zuschüsse gewährleisten.

 

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte ehebaldigst mit. Wird ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, muss ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden.  

 

Bringen Sie bitte für die Therapie relevante Befunde und Arztberichte mit.

 

Die Therapiekosten sind nach jeder Einheit bar oder per Überweisung zu begleichen und Sie bekommen eine Zahlungsbestätigung. Erst nach Abschluss der gesamten Therapie einer Verordnung, das sind meist höchstens 10 Einheiten, erhalten Sie eine gesammelte Honorarnote, die gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenrückerstattung eingereicht werden muss.

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